Wichtige Neuerungen

An dieser Stelle möchten wir Ihnen kurz und knapp die wichtigsten Änderungen stichpunktartig aufzeigen. Rufen Sie uns an, um ausführliche Informationen zu erhalten.

Pflegeeinstufung: Seit 01.02.2020 ist vorerst die persönliche Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung ausgesetzt. Die Beurteilung wird nach Aktenlage vorgenommen. Dazu erhält der Antragsteller oder die Angehörigen einen Fragebogen zum Ausfüllen. In der Regel erfolgt ein Telefonat durch den Gutachter mit dem Antragsteller bzw. den Angehörigen. Lässt es die Pandemielage zu, kann eine Begutachtung im Hausbesuch vorgenommen werden. Die Regelung gilt bis auf weiteres.

Pflegehilfsmittel: Die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel wurden für die Zeit vom 01.04.2020 bis 31.12.2021 von 40 Euro auf 60 Euro im Monat erhöht.

Entlastungsbetrag: Nicht verbrauchte Entlastungsbeträge aus den Jahren 2019 und 2020 können bis 31.12.2021 übertragen werden.

Tagespflege: Die Tagespflegeeinrichtungen werden langsam schrittweise geöffnet, ein Musterschutzkonzept der hessischen Regierung liegt vor.

Arbeitsfreistellung und Pflegeunterstützungsgeld: Bis 30.06.2022 kann eine Arbeitsfreistellung bis zu 20 Arbeitstagen je Akutfall erfolgen. Während der Arbeitsfreistellung kann Pflegeunterstützungsgeld von der Pflegekasse gezahlt werden, ebenfalls bis zu 20 Arbeitstagen. Ausführliche Informationen erhalten Sie unter www.wege-zur-pflege.de

Pflegezeit- und Familienpflegezeit: Die Ankündigungsfrist ist verkürzt worden. Die verschiedenen Freistellungsoptionen müssen nicht nahtlos ineinander übergehen, allerdings muss auf die Details der Regelungen geachtet werden. Die Regelungen sind aktuell bis 30.06.2022 in Kraft. Ausführliche Informationen erhalten Sie unter www.wege-zur-pflege.de

Besuchszeiten in stationären Einrichtungen: Die Bewohner dürfen besucht werden, mit Nachweis der Impfung oder negativem Testergebnis. Nähere Informationen finden Sie hier.

Änderung der Pflegeunterstützungeverordnung (Verwendung des Entlastungsbetrages): Ehrenamtliche Nachbarschaftshelferinnen und - helfer können bis zum 30.09.2022 bei den Pflegekassen abrechnen. Informationen des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration finden Sie hier. Rufen Sie uns bei Fragen gerne an!

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