Von Punkten zu Pflegegraden

Kriterien zur Pflegeeinstufung

Zur Feststellung der gesundheitlich bedingten Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten werden sechs Lebensbereiche betrachtet. Sie ergeben den Pflegegrad. Zusätzlich werden die Module Haushaltsführung und außerhäusliche Aktivitäten erhoben, um ein ganzheitliches Bild zu erhalten. In den sechs Lebensbereichen können maximal 100 Punkte erreicht werden, wobei jeder einzelne Lebensbereich unterschiedlich stark gewichtet/berücksichtigt wird.

Weitere Details zu den einzelnen Lebensbereichen, die in einer persönlichen Begutachtung vor Ort beurteilt werden, stellt der Medizinischen Dienst der Krankenversicherung zur Verfügung.

  

 Pflegegrad 1

geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten
(ab 12,5 bis unter 27 Punkte)

Pflegegrad 2             erhebliche Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten 
(ab 27 bis unter 47,5 Punkte)
Pflegegrad 3 schwere Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten 
(ab 47,5 bis unter 70 Punkte)
Pflegegrad 4schwerste Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten 
(ab 70 bis unter 90 Punkte)
Pflegegrad 5schwerste Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung 
(ab 90 bis 100 Punkte)

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