Versorgung im Pflegeheim

Ist die häusliche Versorgung nicht ausreichend, kann eine Aufnahme in eine vollstationäre Pflegeeinrichtung erfolgen. Dabei wird zwischen einer vorübergehenden und einer dauerhauften pflegerischen Versorgung unterschieden. 

Die vorübergehende Aufnahme in einem Alten- und Pflegeheim dient dazu schwierige Situationen zu überbrücken, weil beispielsweise die Pflegeperson kurzzeitig ausfällt oder ein Mensch mit Pflegebedarf nach einem Krankenhausaufenthalt noch sehr geschwächt ist und umfangreiche pflegerische Versorgung benötigt. Sie wird auch Kurzzeitpflege genannt und ist eine Leistung der Pflegekassen ab Zuerkennung des Pflegerades 1. Auch die Verhinderungspflege kann für diese Situationen genutzt werden.

Eine dauerhafte Versorgung in einem Alten- und Pflegeheim ist ebenfalls möglich und die Pflegekassen übernehmen die pflegerischen Kosten.

Haben Sie weitere Fragen? 

Kontakt