Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung

Nicht nur im Alter kommen Fragen zu rechtlichen Aspekten auf. Bereits frühzeitig können Informationen zu den Themen Vollmacht, Betreuungsverfügung oder Patientenverfügung helfen, sich den Bereichen zu nähern und Vorsorge zu treffen.

Vorsorgevollmacht

Mit der Vorsorgevollmacht können Sie für den Fall vorsorgen, dass Sie selbst keine Entscheidungen mehr treffen können. Sie können selbst eine oder mehrere Vertrauenspersonen bestimmen, die Sie im Notfall in den von Ihnen festgelegten Angelegenheiten rechtsgeschäftlich vertreten. Voraussetzung für eine gültige Vorsorgevollmacht ist die Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers. Bevollmächtigte müssen sich am mutmaßlichen Willen des Vollmachtgebers orientieren. In bestimmten Fällen ist ein richterlicher Beschluss notwendig (z.B. riskante Heilbehandlung, Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen oder freiheitsentziehende Maßnahmen). Angehörige haben ohne Vorsorgevollmacht grundsätzlich keine rechtliche Vertretungsfunktion. Sie können Ihre Vollmacht beglaubigen oder beurkunden lassen, dies ist aber nur in bestimmten Fällen zwingend erforderlich. Die Vorsorgevollmacht kann jederzeit widerrufen werden.

Betreuungsverfügung

Wenn Sie keine Vorsorgevollmacht ausgestellt haben, muss das Betreuungsgericht im Notfall einen gesetzlichen Betreuer für Sie bestellen. Mit der Betreuungsverfügung können Sie im Voraus selbst festlegen, wer für Sie als gesetzlicher Betreuer bestellt werden soll oder bestimmte Personen von der gesetzlichen Betreuung ausschließen. Für die Ausstellung einer gültigen Betreuungsverfügung muss die Geschäftsfähigkeit - im Gegensatz zur Vorsorgevollmacht - nicht mehr zwingend vorhanden sein.

Patientenverfügung

Mit der Patientenverfügung legen Sie fest, welche medizinischen Maßnahmen Sie in bestimmten Situationen wünschen oder ablehnen, wenn Sie Ihren Willen nicht mehr äußern können. Damit die Patientenverfügung möglichst genau auf Ihre gesundheitliche Situation passt, sollten Sie diese mit Ihrem Haus- oder behandelnden Facharzt besprechen. Es ist sinnvoll, die Patientenverfügung mit einer Vorsorgevollmacht oder einer Betreuungsverfügung zu kombinieren. Ihr Bevollmächtigter bzw. Ihr gesetzlicher Betreuer ist dazu verpflichtet, Ihre Patientenverfügung durchzusetzen.

Umfassende Beratungsgespräche zum Thema rechtliche Vorsorge bieten verschiedene Stellen an. Neben der Betreuungsbehörde des Vogelsbergkreises gibt es mehrere Betreuungsvereine, die Ansprechpartner im Kreisgebiet sind. Regelmäßig organisieren sie Aus- und Fortbildungen, wie beispielsweise nach dem Hessischen Curriculum zur Schulung ehrenamtlicher Betreuer/innen. Aktuelle Schulungstermine erhalten Sie beim Pflegestützpunkt.

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