Versorgung durch Angehörige

In vielen Situationen stehen den auf Hilfe angewiesenen Personen Familienangehörige zur Seite. Ob der Ehepartner, die Kinder, Schwieger- oder Enkelkinder, meist kann auf den Zusammenhalt in der Familie gezählt werden. 

Die Unterstützung reicht dabei von Hilfe im Haushalt bis hin zur Übernahme von pflegerischen Aufgaben. Zur Hilfe im Haushalt zählen beispielsweise Tätigkeiten wie Essen zubereiten, Wäsche waschen, Einkäufe tätigen oder die Wohnung reinigen. Im grundpflegerischen Bereich sind beispielhaft zu nennen Unterstützung bei der Körperhygiene, Hilfestellung beim An- und Entkleiden oder beim Essen anreichen.

Pflegebedürftige können selbst entscheiden wer sie pflegt. Dazu stellen die Pflegekassen wahlweise Geld- und Sachleistung zur Verfügung. Während bei der Sachleistung ein anerkannter ambulanter Pflegedienst tätig werden kann, ist die Geldleistung für selbstorganisierte, ehrenamtliche Pflegetätigkeit vorgesehen. Sie wird dem Pflegebedürftigen monatlich überwiesen. Über diesen Betrag kann frei verfügt werden, wobei die Weitergabe als Anerkennung für die betreuenden Personen/Pflegeperson vorgesehen ist.

 

Pflegegeld

       Pflegegrad                     Pflegegeld monatlich       
               1                  -
               2              316 €
               3              545 €
               4              728 €
               5              901 €

 
Ehrenamtlich tätige Pflegepersonen - auch Familienangehörige- können aufgrund der Pflegetätigkeit Beiträge für ihre gesetzliche Rentenversicherung erhalten. Der Antrag muss bei der Pflegekasse des Pflegedürftigen gestellt werden. Weitere Voraussetzungen sind:

  • Mindestpflegezeit beträgt 10 Stunden wöchentlich, an mindestens 2 unterschiedlichen Tagen
  • Pflegeperson ist nicht mehr als 30 Stunden/Woche berufstätig
  • Pflege ist ehrenamtlich 

Der zeitliche Pflegeaufwand wird vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung mit der Pflegeeinstufung festgestellt. Die Beitragshöhe zur Rentenversicherung ist vom wöchentlichen Zeitaufwand un der festgestellten Pflegegrad abhängig. Weiterführende Informationen sowie Beratungsstellen vor Ort erhalten Sie über das Internetportal der Deutschen Rentenversicherung.

Berufstätige pflegende Angehörige müssen einen Weg zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege finden. Verschiedene Möglichkeiten sind denkbar.

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