Pflegeeinstufung
Feststellung der Pflegebedürftigkeit
In der Pflegeversicherung sind Personen, die aufgrund gesundheitlich bedingter Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten Hilfe benötigen, pflegebedürftig.
Es müssen körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen vorliegen, die der Pflegebedürftige nicht allein bewältigen kann. Auch gesundheitlich bedingte Belastungen zählen hierzu. Die Hilfestellung muss auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate erforderlich sein.
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