24-Stunden-Betreuung

Ist die häusliche Versorgung sehr pflegeintensiv oder bedarf der Pflegebedürftige einer ständigen Beaufsichtigung, stellt sich die Frage nach einer „Rund-um-die-Uhr-Betreuung“.

Die 24-Stunden-Betreuung trägt dazu bei, dass der Lebensmittelpunkt des hilfebedürftigen Menschen weiterhin in der gewohnten Umgebung verbleibt. Gleichzeitig kann eine Heimaufnahme vermieden werden. Ambulante Pflegedienste bieten diese Leistungen an. Pflegebedürftige und ihre Familien organisieren sich auch Hilfe aus EU-Beitrittsländern. Diese Betreuungspersonen können legal im Haushalt tätig werden. Dabei tritt der Pflegebedürftige oder ein Angehöriger als Arbeitgeber auf und beschäftigt die Betreuungsperson sozialversicherungspflichtig. Die Arbeitsagentur, insbesondere die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung, stehen hier für weitere Fragen zur Verfügung. Weiterhin muss die Vergütung der ausländischen Betreuungsperson unter Beachtung des geltenden Mindestlohnes erfolgen.

Daneben bieten Dienstleistungsunternehmen ihre Unterstützung an, um Kontakte zu Betreuungskräften zu knüpfen. Hierbei werden beispielsweise Arbeitnehmer aus osteuropäischen EU-Beitrittsländern ins Ausland entsandt oder Selbständige vermittelt. Informieren Sie sich über die jeweiligen Vertragsbedingungen und achten Sie auf ein legales Beschäftigungsverhältnis. 


Weiterführende Informationen zu diesem Thema:

>   Bundesagentur für Arbeit – Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) -    
     Informationsmaterial

>   Informationen von der Verbraucherzentrale Hessen:
      „Ausländische Betreuungskräfte – wie geht das legal?“

>  Das Projekt "Verbraucherschutz im Grauen Pflegemarkt stärken" der Verbraucherzentrale   
    (Bereitstellung von Verbraucherinformationen zu vertragsrechtlichen Problemen und
    Verbraucherfallen)

>   Privathaushalte als Arbeitgeber - Minijobzentrale

>   Die Haushaltsjobbörse der Minijobzentrale

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