Ambulante Wohngruppen

Damit Pflegebedürftige möglichst lange im häuslichen Umfeld verbleiben können, werden ambulante Wohngruppen gefördert. Dazu müssen mindestens drei Pflegebedürftige zusammen wohnen, um eine Wohngruppe zu initiieren. 
Die Wohngruppe hat den Zweck gemeinschaftlich die pflegerische Versorgung zu organisieren. Eine Pflegekraft untersützt in der Wohngruppe bei der Organisation des Zusammenlebens oder der Pflege. 
Zur Finanzierung der Pflegekraft erhält jeder Bewohner auf Antrag bei der Pflegekasse monatlich 214 Euro. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Anschubfinanzierung vorgesehen (§45e SGB XI).

Im Vogelsbergkreis gibt es bereits drei Wohngemeinschaften, in denen ältere Menschen mit Pflegebedarf zusammen leben. Die sogenannten Senioren-WGs befinden sich in Alsfeld, Angersbach und Ulrichstein-Bobenhausen II.

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