Antragstellung
Der Antrag ist bei der zuständigen Pflegekasse zu stellen, die bei der Krankenkasse angegliedert ist. Auch Angehörige, Nachbarn oder eine Vertrauensperson können den Antrag stellen, wenn diese dazu bevollmächtigt sind.
Voraussetzung
Vor der Antragstellung muss der Versicherte in den letzten 10 Jahren zwei Jahre in der Pflegekasse als Mitglied eingezahlt haben oder familienversichert gewesen sein.
Ablauf
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Antrag bei der zuständigen Pflegekasse stellen
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Pflegekasse beauftragt den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) zur Begutachtung
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MDK erstellt ein Gutachten und stellt den Pflegegrad fest
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Pflegekasse informiert den Versicherten zeitnah über das Ergebnis*
*Ausnahmen
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beschleunigtes Verfahren bei Krankenhausbehandlung, Versorgung in einem Hospiz oder mit einer ambulanten palliativen Versorgung
- Pflegezeit gegenüber dem Arbeitgeber angekündigt --> innerhalb zwei Wochen
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