Angebote zur Unterstützung im Alltag

Damit ältere oder hilfebedürftige Menschen möglichst lange selbständig leben können, sind oftmals kleinere Unterstützungsleistungen zum Beispiel beim Einkaufen, Begleitung bei Arztbesuchen oder bei Spaziergängen sowie Hilfe im Haushalt notwendig.

Erfolgte eine Pflegeeinstufung in einen Pflegegrad 1 bis 5, stehen Entlastungsleistungen von   125 Euro im Monat zur Verfügung. Mit dem Entlastungsbetrag kann die Unterstützung von einem anerkannten Anbieter finanziert werden. Der Entlastungsbetrag kann angespart und bis zum 30.06. des Folgejahres abgerufen werden. Anerkannte Anbieter können neben den ambulanten Pflegediensten auch gewerbliche Dienstleister oder unter bestimmten Voraussetzungen Privatpersonen sein.

Welche Kriterien in Hessen gelten, regelt die Pflegeunterstützungsverordnung (kurz: PfluV). Weiterführende Informationen für Ratsuchende, Angehörige und Dienstleister, die an einer Anerkennung Interesse haben, stellt das Land Hessen zur Verfügung.

Für Fragen zum Thema Anerkennung neuer Anbieter sowie dem Antragsverfahren steht Ihnen die anerkennende Stelle in der Kreisverwaltung des Vogelsbergkreises zur Verfügung. 

 

Anerkennende Stelle im Vogelsbergkreis

Ansprechpartnerin: Frau Vorwerk

Telefon: 06641-9774720

E-Mail: entlastung@vogelsbergkreis.de

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