Tages- und Nachtpflege

Neben ambulanten und stationären Leistungen sieht die Pflegeversicherung teilstationäre Pflegeleistungen vor. Hierzu zählt die Tages- und Nachtpflege. 

Sie beinhaltet eine zeitweise Betreuung im Tagesverlauf in einer zugelassenen Einrichtung. Tages- und Nachtpflege kommt meist dann in Betracht, wenn die Versorgung  zu Hause nicht allein durch die Familie sichergestellt werden kann. Dies trifft beispielsweise bei berufstätigen pflegenden Angehörigen zu. Ebenfalls trägt diese Möglichkeit dazu bei, pflegende Angehörige zu entlasten und fördert gleichzeitig die sozialen Kontakte des Pflegebedürftigen. 

 
Im täglichen Pflegesatz der Einrichtung sind die Pflegekosten, die Aufwendungen der sozialen Betreuung, die Kosten medizinischer Behandlungspflege sowie Fahrdienste zur Einrichtung und wieder nach Hause enthalten. Die Verpflegungs- und Unterkunftskosten, die Investitionskosten sowie der Ausbildungszuschlag müssen dagegen privat finanziert werden. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten mit bestimmten Höchstbeträgen, die nach Pflegegraden gestaffelt sind.


Teilstationäre Leistungen
 

      Pflegegrad             Teilstationäre Leistung monatlich    
             1                         -
             2                      689 €
             3                   1.298 €
             4                   1.612 €
             5                   1.995 €

 

Die Verpflegungs- und Unterkunftskosten, die Investitionskosten sowie der Ausbildungszuschlag müssen dagegen privat finanziert werden. Selbstbehalte der Tagespflege können über Einbindung des Entlastungsbetragtrages von 125 €/Monat teilweise aufgefangen werden. 

Zusätzlich zur Tages- und Nachtpflege kann Pflegegeld oder -sachleistung in voller Höhe bezogen werden.

 

Hier finden Sie eine Übersicht der Tagespflegeeinrichtungen mit Sitz im Vogelsbergkreis.

Nicht den passenden Anbieter gefunden? Kontaktieren Sie uns gerne.

[ Seite ausdrucken ]