Beruf & Pflege

Brauchen Familienmitglieder gelegentlich Hilfe im Alltag, lässt sich diese gut organisieren und im Voraus planen. Berufstätige Angehörige können die erforderlichen Hilfestellungen gut mit ihren Arbeitszeiten und beruflichen Terminen abstimmen. 

Manchmal werden Angehörige jedoch plötzlich damit konfrontiert, dass ein Familienmitglied beispielsweise durch einen Schlaganfall nicht nur Unterstützung, sondern dauerhafte pflegerische Versorgung benötigt. Hier muss die neue Situation erst einmal mit der Familie besprochen und ein Hilfenetz aufgestellt werden. Oft stellt sich für berufstätige Pflegepersonen die Frage, ob und wie kann der Beruf mit der Pflege des Angehörigen unter einen Hut gebracht werden. Für eine akut eingetretene Pflegesituation können Angehörige eine kurzzeitige Freistellung von bis zu 10 Arbeitstagen in Anspruch nehmen. Die Pflegekasse des Pflegebedürftigen zahlt auf Antrag das sogenannte Pflegeunterstützungsgeld, einen Teil des Verdienstausfalls.

Wird eine längerfristige Freistellung in Betracht gezogen gibt es die Möglichkeit die Pflegezeit bis zu 6 Monate zu nehmen oder die Familienpflegezeit mit bis zu 24 Monate. Dabei kann eine teilweise- oder vollständige Arbeitsfreistellung erfolgen. Arbeitnehmer können auch individuelle Lösungen mit Ihrem Arbeitgeber entwickeln.

Weitere Informationen zu den drei Freistellungsmöglichkeiten, um einen nahen Angehörigen zu pflegen, erhalten Sie unter www.wege-zur-pflege.de. 

Bei Überlegungen die Arbeitszeit zu reduzieren oder für die Pflege eines Angehörigen ganz aufzugeben, sollten die möglichen Auswirkungen auf die späteren Rentenansprüche bedacht werden. Hilfreich kann hier ein Gespräch mit dem Rentenversicherungsträger sein.

Weiterhin sollten Sie klären, wie Ihre eigene Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung erfolgt, wenn Sie dauerhaft die Pflege übernehmen. Regelungen zur Unfallversicherung bei häuslicher Pflege bestehen ebenfalls.

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